FTG-Ranglisten für jedermann • Ranglistenordnung

 

1

FTG Rangliste Herren (Stand: 15.04.2009) Huber Hans
2

3

Saal Wolfgang

Heckmeier Josef
4 5 6
Kleinschnitz Stefan Fritz Nikolas Meyerhöfer Georg
7 8 9 10
Oberhauser Christoph Nagel Michael

Fritz
Julian

Paetzold Klaus
11 12 13 14

15

Beer Andreas

Rott
Daniel
Hofsäss Christian

Pospisil Peter

Mayrock
Jürgen

16

17 18 19 20

21

1
FTG Rangliste Damen (Stand: 15.04.2009)

Kleinschnitz Kerstin

2 3

Staltmair Tschimge

Riester Susanne
4 5 6
Ried Brigitte Meyerhöfer Isabella Bendlin Friedel
7 8 9 10
Voeltz Daniela Loeber Barbara
11 12 13 14 15

 


 

Ranglistenspiele

 (Das Regelwerk für FTG Ranglistenspiele)

 

1. Zweck und Grundsätze der Rangliste:

Die Rangliste soll fortlaufend allen Tennisspielern und Tennisspielerinnen Gelegenheit geben, sich mit anderen beim wettkampfartigen Tennisspielen zu messen.

 

2. Forderungszeitraum:

Der Forderundszeitraum ist ganzjährig.

 

3. Ranglistenpyramide und Forderungsregeln:

Es existiert je eine Pyramide für Damen und Herren. Die Platzierungen in der Pyramide werden durch die sogenannten Forderungsspiele ermittelt.

Oberste Regel bei jedem Forderungsspiel lautet "FAIR PLAY"!

Es dürfen die Spieler auf folgenden Positionen gefordert werden:

• Alle Spieler in der gleichen Reihe links vom Forderer, sowie die Spieler die in der nächst höheren Reihe rechts vom Forderer stehen.

• Ab Platz 3 darf bis Platz 1 gefordert werden.

• Verliert der Geforderte, rückt er einen Platz zurück, wie auch die hinter ihm Platzierten einen Platz zurückgestuft werden. Der Forderer nimmt den Platz des Geforderten ein.

• Verliert der Forderer, so bleibt er an seinem ursprünglichen Rang.

• Denselben Gegner kann man innerhalb einer Saison nur 2 mal fordern (Zeitraum Sommersaison und Wintersaison siehe FTG).

• Der Gewinner einer Forderung darf erst nach einer Frist von 5 Tagen erneut gefordert werden, um ihm selbst Gelegenheit zu einer Forderung zu geben.

• Der Verlierer einer Forderung darf erst nach Ablauf von 5 Tagen wieder fordern, kann aber sofort wieder gefordert werden.

• Forderungsspiele werden auf zwei Gewinnsätze gespielt (Tiebreak-Regel).

• Der Forderer sollte mindestens 3 neue Bälle stellen.

 

4. Neueinforderungen:

• Spieler, die nicht in der Rangliste stehen (Neueinforderer), können sich auf jeden beliebigen Ranglistenplatz der untersten belegten Reihe der Pyramide einfordern. Auf eigenen Wunsch kann er auch an das Ende der Rangliste gesetzt werden.

• Gewinnt der Forderer, so nimmt er den Platz des Geforderten ein. Verliert der Forderer, wird er an das Ende der Rangliste gesetzt.

 

5. Eintragungen der Forderungsspiele:

• Forderungen müssen mit Datum in das Forderungsbuch eingetragen werden. Daraufhin ist der Gegner unverzüglich, spätestens innerhalb der nächsten 2 Tage zu informieren, mit ihm ist ein Spieltermin zu vereinbaren und dieser ist in das Forderungsbuch einzutragen.

• Wird der Gegner zu spät informiert bzw. der vereinbarte Spieltermin zu spät eingetragen, so ist die Forderung ungültig.

• Kommt eine Terminvereinbarung nicht zustande, muss vom Geforderten ein Termin – Samstags oder Sonntags – akzeptiert werden. Dem Geforderten müssen drei Termine zur Auswahl angeboten werden.

• Jede eingetragene Forderung muss innerhalb von 14 Tagen nach Eintragung gespielt werden.

• Tritt der Geforderte ohne Angabe von Gründen nicht an, so tauschen Forderer und Geforderter die Plätze. Die anfallenden Platzgebühren trägt der Geforderte.

• Die eingetragenen Spieler können während dieser Zeit weder weitere Spieler fordern noch gefordert werden.

• Das Spielergebnis ist sofort nach Spielende in das Forderungsbuch einzutragen.

• Änderungen der Rangliste durch andere, zwischenzeitlich ausgetragene Ranglistenspiele, haben keinen Einfluss auf Bestand und Durchführung eines eingetragenen Spiels. Möglicherweise wird jedoch dann um einen anderen Ranglistenplatz gespielt.

• Die Spielergebnisse werden jeweils Montags bis 20:00 Uhr vom „Ranglisten-Rat“ auf die Ranglistentafel übertragen.

 

6. Platzbelegung:

• Forderungsspiele finden ausschließlich in der Halle statt, außer beide Spieler einigen sich, während der Sommersaison auf den Sandplätzen zu spielen. Die von der FTG ausgewiesenen Clubplätze dürfen für Forderungsspiele nicht belegt werden.

• Die Reservierung der Tennisplätze für das Forderungsspiel ist vom Forderer zu übernehmen.

• Findet das Forderungsspiel nicht statt, müssen die reservierten Tennisplätze rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher, abgesagt werden, ansonsten müssen die anfallenden Platzgebühren entrichtet werden.

 

7. Platzgebühr für Forderungsspiele:

• Die entstehenden Platzgebühren für Forderungsspiele tragen Forderer und Geforderter zu gleichen Teilen.

• Die Gebühr für Forderungsspiele in der Halle beträgt in der Sommersaison pauschal € 18.- (unabhängig von der Spieldauer, Zeit und Tag).

• Die Gebühr für Forderungsspiele auf den Sandplätzen in der Sommersaison wird nach den anfallenden Platzgebühren gem. Preisliste FTG berechnet (abhängig von der Spieldauer, Zeit und Tag).

• Die Gebühr für Forderungsspiele in der Wintersaison beträgt pauschal € 29.- (unabhängig von der Spieldauer).

Forderungsspiele in der Wintersaison können nur

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr und von 21.00 Uhr – 24.00 Uhr

Samstags von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr

Sonntags von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr

gespielt werden.

 

8. Spielverlegung:

• Forderer und Geforderter können ein angesetztes Spiel je einmal verlegen. Die Terminverlegung muss rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Spieltermin dem Gegner und der FTG (Platzstornierung!) mitgeteilt werden.

• Ein neuer Spieltermin ist kurzfristig, spätestens nach 3 Tagen anzusetzen. Kann ein Spieler auch ein zweites Mal nicht antreten, so gilt dies als Nichtantritt und damit als verlorenen.

 

9. Spielabbruch:

Wird ein Ranglistenspiel wegen Unbespielbarkeit der Sandplätze unterbrochen, so muss es bei gleichem Satz-, Spiel- und Punktestand am gleichen Tag in der Halle fortgesetzt werden.

 

10. Neutralisierung und Wiedereinforderung:

• Bei längerer Krankheit, Verletzung, Abwesenheit oder Urlaub (mindestens 3 Wochen) sollten sich Spieler durch den „Ranglisten-Rat“ neutralisieren lassen. Das Namensschild wird in der Rangliste für diese Zeit umgekehrt. Sie werden dadurch nicht wiederholt vergebens gefordert. Jeder Ranglistenspieler hat das Recht auf Neutralisierung für maximal 10 Kalenderwochen pro Jahr. Muss sich ein Spieler länger als 10 Kalenderwochen neutralisieren lassen, wird er an das Ende der Rangliste gestellt.

 

11. Sonstiges und Ausnahmen:

• Über begründete Ausnahmen entscheidet in allen Fällen der "Ranglisten-Rat".

• Sogenanntes "COACHEN" ist während der Dauer von Ranglistenspielen nicht zulässig.

 

01. Mai 2009, der Ranglisten-Rat (Thomas Sieghart, Markus Schroth, Klaus Frey, Andreas Kunzfeld)

 

Verbilligt spielen mit   FTG-Card  -  Seniorenzehnerkarte  -  Schüler- und Studententarif
Während der Wintersaison: Täglich Happy Hour.

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