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1 |
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Rangliste Herren (Stand: 15.04.2009) |
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Huber
Hans |
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2 |
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3 |
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Saal
Wolfgang
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Heckmeier
Josef |
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4 |
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5 |
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6 |
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Kleinschnitz
Stefan |
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Fritz
Nikolas |
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Meyerhöfer
Georg |
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7 |
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8 |
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9 |
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10 |
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Oberhauser
Christoph |
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Nagel
Michael |
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Fritz
Julian
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Paetzold
Klaus |
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11 |
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12 |
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13 |
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14 |
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15 |
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Beer
Andreas
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Rott
Daniel |
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Hofsäss
Christian |
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Pospisil
Peter
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Mayrock
Jürgen |
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16 |
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17 |
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18 |
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19 |
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20 |
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21 |
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1 |
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| FTG
Rangliste Damen (Stand: 15.04.2009) |
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Kleinschnitz
Kerstin
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2 |
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3 |
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Staltmair
Tschimge
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Riester
Susanne |
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4 |
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5 |
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6 |
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Ried
Brigitte |
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Meyerhöfer
Isabella |
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Bendlin
Friedel |
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7 |
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8 |
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9 |
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10 |
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Voeltz
Daniela |
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Loeber
Barbara |
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11 |
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13 |
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14 |
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15 |
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Ranglistenspiele
(Das
Regelwerk für FTG Ranglistenspiele)
1. Zweck und
Grundsätze der Rangliste:
Die
Rangliste soll fortlaufend allen Tennisspielern und
Tennisspielerinnen Gelegenheit geben, sich mit anderen
beim wettkampfartigen Tennisspielen zu messen.
2.
Forderungszeitraum:
Der
Forderundszeitraum ist ganzjährig.
3.
Ranglistenpyramide und Forderungsregeln:
Es existiert
je eine Pyramide für Damen und Herren. Die
Platzierungen in der Pyramide werden durch die
sogenannten Forderungsspiele ermittelt.
Oberste
Regel bei jedem Forderungsspiel lautet "FAIR
PLAY"!
Es dürfen die
Spieler auf folgenden Positionen gefordert werden:
•
Alle Spieler in der gleichen Reihe links vom Forderer,
sowie die Spieler die in der nächst höheren Reihe
rechts vom Forderer stehen.
• Ab Platz
3 darf bis Platz 1 gefordert werden.
•
Verliert der Geforderte, rückt er einen Platz zurück,
wie auch die hinter ihm Platzierten einen Platz zurückgestuft
werden. Der Forderer nimmt den Platz des Geforderten
ein.
•
Verliert der Forderer, so bleibt er an seinem ursprünglichen
Rang.
•
Denselben Gegner kann man innerhalb einer Saison nur 2
mal fordern (Zeitraum Sommersaison und Wintersaison
siehe FTG).
•
Der Gewinner einer Forderung darf erst nach einer
Frist von 5 Tagen erneut gefordert werden, um ihm
selbst Gelegenheit zu einer Forderung zu geben.
•
Der Verlierer einer Forderung darf erst nach Ablauf
von 5 Tagen wieder fordern, kann aber sofort wieder
gefordert werden.
•
Forderungsspiele werden auf zwei Gewinnsätze gespielt
(Tiebreak-Regel).
•
Der Forderer sollte mindestens 3 neue Bälle stellen.
4.
Neueinforderungen:
•
Spieler, die nicht in der Rangliste stehen (Neueinforderer),
können sich auf jeden beliebigen Ranglistenplatz der
untersten belegten Reihe der Pyramide einfordern. Auf
eigenen Wunsch kann er auch an das Ende der Rangliste
gesetzt werden.
•
Gewinnt der Forderer, so nimmt er den Platz des
Geforderten ein. Verliert der Forderer, wird er an das
Ende der Rangliste gesetzt.
5.
Eintragungen der Forderungsspiele:
•
Forderungen müssen mit Datum in das Forderungsbuch
eingetragen werden. Daraufhin ist der Gegner unverzüglich,
spätestens innerhalb der nächsten 2 Tage zu
informieren, mit ihm ist ein Spieltermin zu
vereinbaren und dieser ist in das Forderungsbuch
einzutragen.
•
Wird der Gegner zu spät informiert bzw. der
vereinbarte Spieltermin zu spät eingetragen, so ist
die Forderung ungültig.
•
Kommt eine Terminvereinbarung nicht zustande, muss vom
Geforderten ein Termin – Samstags oder Sonntags –
akzeptiert werden. Dem Geforderten müssen drei
Termine zur Auswahl angeboten werden.
•
Jede eingetragene Forderung muss innerhalb von 14
Tagen nach Eintragung gespielt werden.
•
Tritt der Geforderte ohne Angabe von Gründen nicht
an, so tauschen Forderer und Geforderter die Plätze.
Die anfallenden Platzgebühren trägt der Geforderte.
•
Die eingetragenen Spieler können während dieser Zeit
weder weitere Spieler fordern noch gefordert werden.
•
Das Spielergebnis ist sofort nach Spielende in das
Forderungsbuch einzutragen.
• Änderungen
der Rangliste durch andere, zwischenzeitlich
ausgetragene Ranglistenspiele, haben keinen Einfluss
auf Bestand und Durchführung eines eingetragenen
Spiels. Möglicherweise wird jedoch dann um einen
anderen Ranglistenplatz gespielt.
•
Die Spielergebnisse werden jeweils Montags bis 20:00
Uhr vom „Ranglisten-Rat“ auf die Ranglistentafel
übertragen.
6.
Platzbelegung:
•
Forderungsspiele finden ausschließlich in der Halle
statt, außer beide Spieler einigen sich, während der
Sommersaison auf den Sandplätzen zu spielen. Die von
der FTG ausgewiesenen Clubplätze dürfen für
Forderungsspiele nicht belegt werden.
•
Die Reservierung der Tennisplätze für das
Forderungsspiel ist vom Forderer zu übernehmen.
•
Findet das Forderungsspiel nicht statt, müssen die
reservierten Tennisplätze rechtzeitig, d.h.
mindestens 24 Stunden vorher, abgesagt werden,
ansonsten müssen die anfallenden Platzgebühren
entrichtet werden.
7.
Platzgebühr für Forderungsspiele:
•
Die entstehenden Platzgebühren für Forderungsspiele
tragen Forderer und Geforderter zu gleichen Teilen.
•
Die Gebühr für Forderungsspiele in der Halle beträgt
in der Sommersaison pauschal € 18.- (unabhängig
von der Spieldauer, Zeit und Tag).
•
Die Gebühr für Forderungsspiele auf den Sandplätzen
in der Sommersaison wird nach den anfallenden Platzgebühren
gem. Preisliste FTG berechnet (abhängig
von der Spieldauer, Zeit und Tag).
•
Die Gebühr für Forderungsspiele in der Wintersaison
beträgt pauschal € 29.- (unabhängig
von der Spieldauer).
Forderungsspiele
in der Wintersaison können nur
Montag
bis Freitag von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr und von 21.00
Uhr – 24.00 Uhr
Samstags
von 12.00 Uhr – 17.00 Uhr
Sonntags
von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr
gespielt
werden.
8.
Spielverlegung:
•
Forderer und Geforderter können ein angesetztes Spiel
je einmal verlegen. Die Terminverlegung muss
rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Spieltermin dem Gegner und der FTG (Platzstornierung!)
mitgeteilt werden.
•
Ein neuer Spieltermin ist kurzfristig, spätestens
nach 3 Tagen anzusetzen. Kann ein Spieler auch ein
zweites Mal nicht antreten, so gilt dies als
Nichtantritt und damit als verlorenen.
9.
Spielabbruch:
Wird
ein Ranglistenspiel wegen Unbespielbarkeit der Sandplätze
unterbrochen, so muss es bei gleichem Satz-, Spiel-
und Punktestand am gleichen Tag in der Halle
fortgesetzt werden.
10.
Neutralisierung und Wiedereinforderung:
•
Bei längerer Krankheit, Verletzung, Abwesenheit oder
Urlaub (mindestens 3 Wochen) sollten sich Spieler
durch den „Ranglisten-Rat“ neutralisieren lassen.
Das Namensschild wird in der Rangliste für diese Zeit
umgekehrt. Sie werden dadurch nicht wiederholt
vergebens gefordert. Jeder Ranglistenspieler hat das
Recht auf Neutralisierung für maximal 10
Kalenderwochen pro Jahr. Muss sich ein Spieler länger
als 10 Kalenderwochen neutralisieren lassen, wird er
an das Ende der Rangliste gestellt.
11.
Sonstiges und Ausnahmen:
•
Über begründete Ausnahmen entscheidet in allen Fällen
der "Ranglisten-Rat".
•
Sogenanntes "COACHEN" ist während der Dauer
von Ranglistenspielen nicht zulässig.
01.
Mai 2009, der Ranglisten-Rat (Thomas Sieghart, Markus
Schroth, Klaus Frey, Andreas Kunzfeld)
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